Die Vorgaben der Bundesverfassung und des Jagdgesetzes (unter Berücksichtigung der Berner Konvention) müssen respektiert werden und der Umgang mit dem Wolf in diesem Rahmen rechtskonform bleiben. Dies bedeutet, dass der Schutz des Wolfes erhalten bleibt und er nicht zur quasi jagdbaren Art degradiert wird.
Das heisst auch, dass der Herdenschutz immer Vorrang vor Eingriffen in die Wolfspopulation hat. Abschüsse von Wölfen sind für den Schweizer Tierschutz STS nur dann zulässig,
Unauffällige Wolfsrudel schützen
Es muss sichergestellt werden, dass unauffällige Wolfsrudel von den Regelungen nicht betroffen sind. Rudel, die keine Schäden an fachgerecht geschützten Herden verursachen und nicht durch aktive Annäherung an den Menschen auffallen, müssen geschützt werden. Nur so können sie das von uns gewünschte Verhalten weitergeben. Zudem wird die wichtige Rolle des Wolfes im Ökosystem (natürliche Regulierung der Wildbestände, Verminderung des Wildverbisses im Wald etc.) zu wenig berücksichtigt und der Grundsatz, dass Wildtiere dort ein Lebensrecht haben, wo sie geeigneten Lebensraum vorfinden, missachtet.
Gegen Präventivabschüsse von Bibern
Strikt abzulehnen ist die geplante Aufweichung des Artenschutzes durch die vorgesehenen Einzelabschüsse von Bibern ohne Erreichung einer Schadensschwelle. Schon jetzt ist es gesetzlich möglich, in den Biberbestand einzugreifen. Eine explizite Nennung des Präventivabschusses des Bibers lehnt der STS ab. Ebenfalls ist die erlaubte Tötung von Bibervätern während der Fortpflanzungszeit dezidiert abzulehnen. Mit der Eliminierung des Familienvaters ist der Fortbestand der gesamten Biberfamilie gefährdet. Biber sind Förderer der Biodiversität und in der heutigen Zeit wichtiger denn je.
Für Verbot bleihaltiger Munition
Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst die vorgeschlagene Stärkung der Wildtierkorridore sowie die Präzisierung für die Pflege verletzter Wildtiere durch Tierärztinnen und Tierärzte, die somit Rechtssicherheit erhalten.
Zusätzlich hat der STS seine langjährige Forderung nach einem Verbot von bleihaltiger Jagdmunition erneut eingegeben. Auch bleihaltiges Schrot soll mit kurzer Übergangsfrist verboten werden.
Mehr Informationen zum Herdenschutz
Für Rückfragen
Simon Hubacher
Schweizer Tierschutz STS
Leiter Medienstelle
Mobile +41 76 531 52 80
Schweizer Tierschutz STS
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Basel
Telefon 061 365 99 99
media@tierschutz.com
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Schweizer Tierschutz STS (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Wolf und Biber sollen zum Abschuss freigegeben werden - Schweizer Tierschutz STS...' auf Swiss-Press.com |
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