Zu den schwer belastenden Tierversuchen (Schweregrad 3) zählen Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken, die mittel- bis langfristige mittelgradige oder schwere Schmerzen oder Leiden verursachen – etwa die Verpflanzung von aggressiven Tumoren in Tiere zur Untersuchung der Tumorentwicklung oder Gelenk- bzw. Organtransplantationen. Die unerträgliche Zunahme schwer belastender Tierversuche ist umso verwerflicher, als das 3R-Prinzip (Replace, Reduce, Refine) seit über 30 Jahren im Schweizer Tierschutzgesetz verankert ist. Es sollte dazu führen, dass die Zahl der Versuchstiere und die schweren Belastungen der Versuchstiere deutlich zurückgehen. Nichts davon ist eingetreten – im Gegenteil: Sowohl die Zahl der Versuchstiere als auch die Belastung der Versuchstiere haben zugenommen.
STS fordert konsequente Umsetzung
Übertragbares Wissen sowie bessere Behandlungsmethoden und Therapien für die humanrelevante Forschung können effizienter, schneller, kostengünstiger und ohne Tierleid mit humanbasierten Technologien und Materialien erreicht werden. So gibt es bereits zahlreiche Ersatz- und Alternativmethoden zu Tierversuchen und auch eine vertiefte 3R-Forschung. Doch diese Errungenschaften müssen endlich umgesetzt werden, fordert der Schweizer Tierschutz STS. Nur so kann die Zahl der Versuchstiere und ihre Belastung langfristig reduziert werden. Und nur so kann der Weg «Weg vom Tierversuch – hin zu Ersatzmethoden» realistisch beschritten werden.
Versuchsergebnisse kaum auf Menschen übertragbar
Knapp 90 Prozent der Tierversuche des Schweregrades 3 werden zur Erforschung von Krankheiten des Menschen durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse haben indes keinen direkten Einfluss auf die Verbesserung der menschlichen Gesundheit. Die unter erheblichem Tierleid gewonnenen Versuchsergebnisse sind nicht oder erst nach Jahrzehnten auf den Menschen übertragbar. Auch für die Veterinärmedizin ergibt sich aus den schweren Belastungen der Tiere in der Regel kein direkter Nutzen für andere Tiere. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Die Tiere haben in der lebenslangen, sterilen Gefangenschaft unter Laborbedingungen nicht die gleichen Lebensbedingungen wie ihre Artgenossen in der Natur, im Stall oder zu Hause. Meist müssen sie für den Tierversuch künstlich krank gemacht werden. Zudem werden die schwer belasteten Tiere überwiegend gentechnisch verändert. So sollen sie als sogenannte Tiermodelle menschliche Krankheiten nachahmen. Das funktioniert aber nur bedingt und die Ergebnisse aus den Versuchen können nicht eins zu eins auf den Menschen übertragen werden.
Grosses wissenschaftliches Dilemma
Im Jahr 2022 waren rund 91 Prozent der eingesetzten schwer belasteten Tiere Mäuse. Viele davon wurden mit den gleichen genetischen Veränderungen gezüchtet und unter exakt den gleichen Haltungsbedingungen im Labor gehalten und behandelt. Trotzdem konnten die meisten Tierversuche nicht reproduziert werden, sodass die Versuchsergebnisse oft gar nicht verglichen und bestätigt werden konnten. Ein wissenschaftliches Dilemma, das zeigt, dass die Standardisierung der Versuchstierhaltung und des Versuchsablaufs sowie die häufigen und schweren Belastungen, denen das einzelne Tier ausgesetzt ist, in der Forschung nicht ausreichend berücksichtigt werden.
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Dr. med. vet. MLaw Julika Fitzi-Rathgen
Schweizer Tierschutz STS
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1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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