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15-Wochen-Regel wird skrupellosen Welpenhandel nicht stoppen



Zürcher Tierschutz

05.03.2024, Zürich (ots) - Jeder zweite Hund in der Schweiz stammt aus dem Ausland. Um dem unseriösen Welpenhandel den Riegel vorzuschieben, plant der Bund, den Import von Hunden unter 15 Wochen zu verbieten. Der Zürcher Tierschutz begrüsst diese Verschärfung des Tierschutzgesetzes, fordert aber zusätzlich mehr Transparenz und harte Strafen.


Im Rahmen der aktuellen Revision der Tierschutzverordnung sollen die Importvorschriften für Hundewelpen verschärft werden. Neu dürfen diese - wie in vielen EU-Ländern - erst mit 15 Wochen eingeführt werden und brauchen somit eine gültige Tollwutimpfung. Der Schweizer Markt soll so an Attraktivität verlieren. Denn die ausländische Hundemafia produziert unter tierschutzwidrigen Bedingungen massenhaft Welpen, welche oft krank und verhaltensgestört in die Schweiz geliefert werden.

Die Verschärfungen gehen nicht weit genug

Der Zürcher Tierschutz begrüsst die Erhöhung des Mindestalters von 8 auf 15 Wochen, weil die Tiere dann robuster sind und die Transporte besser überstehen. Ebenso erfreulich ist, dass neu auch der Kauf illegal importierter Hunde gebüsst werden kann. "Aber der skrupellose Hundehandel wird dadurch nicht verhindert", moniert Co-Geschäftsleiterin Nadja Brodmann. "In Deutschland etwa blüht der illegale Welpenhandel trotz 15-Wochen-Regel nach wie vor. Die Hundemafia findet immer neue Wege, die Gesetze zu umgehen."

Nicht nur Welpen leiden

Unter dem Deckmantel des Tierschutzes werden auch erwachsene Hunde importiert, für die sich die zuständigen Organisationen nach der Übergabe nicht mehr verantwortlich fühlen, wenn Gesundheits- oder Verhaltensprobleme auftreten. Oft haben diese Hunde Schwierigkeiten, sich an unser Leben voller Regeln, Einschränkungen und fremder Umweltreize zu gewöhnen. Selbst wenn sie geimpft sind, so leiden sie häufig an den Folgen von Mangelernährung, Verletzungen oder Krankheiten. Früher oder später werden viele dieser Hunde in Schweizer Tierheime abgeschoben - oder eingeschläfert.

Es braucht mehr Transparenz...

Um den unseriösen Hundehandel zu stoppen, fordert der Zürcher Tierschutz, dass zukünftig bei der Registrierung in der nationalen Hundedatenbank AMICUS zwingend vermerkt wird, wer den Hund gezüchtet oder importiert hat - auch wenn es sich um eine Person bzw. Organisation ohne Schweizer Meldeadresse handelt oder der Hund in den ersten Tagen nach Grenzübertritt weitergereicht wird. Derzeit steht in dem dafür vorgesehenen Datenfeld sehr oft "Unbekannt". So haben die Behörden Probleme, die Hunde zurückzuverfolgen und die verantwortlichen Organisationen oder Privatpersonen zur Rechenschaft zu ziehen. Um hier Transparenz zu schaffen, braucht es Anpassungen in der Tierseuchenverordnung und Kontrollen durch die für den Vollzug zuständigen Behörden.

...und harte Strafen

Viele Fälle illegaler Schlepperei bleiben unentdeckt und allfällige Bussen sind ebenso wie Tierverluste einkalkuliert: Der Profit der Hundemafia wird kaum geschmälert. Umso wichtiger ist es, dass neu auch Personen in der Schweiz bestraft werden können, wenn sie im Internet einen Hund bestellen, der dann illegal ins Land geschafft wird. "Doch es braucht hohe Bussen, die den Strafrahmen von 20'000 Franken voll ausschöpfen", mahnt Brodmann. "Läppische Summen von einigen hundert Fragen schrecken niemanden ab."

Schnelle Umsetzung

In jedem Fall braucht es für alle Neuerungen eine kurze Übergangszeit. "Solange der Status quo gilt, kommen Woche für Woche kranke und verhaltensgestörte Hunde über die Schweizer Grenze, die teure Therapien brauchen oder eingeschläfert werden", befürchtet Brodmann.

Weitere Informationen:

Medienseite mit Bildern als Download:

https://www.zuerchertierschutz.ch/de/medien/detail/tierschutz-revision-welpen


Pressekontakt:

Nadja Brodmann, Zoologin und Geschäftsleitung Zürcher Tierschutz
nbrodmann@zuerchertierschutz.ch
044 261 43 36 / 079 334 91 70



Über Zürcher Tierschutz:

Seit mehr als 160 Jahren setzen wir uns für das Wohl der Tiere ein. Dabei war aller Anfang schwer und Erfolge stellten sich nur langsam ein. Doch die Vereinsgeschichte seit der Gründung 1856 zeigt hier deutlich, wie mit starken Argumenten und überzeugenden Protagonisten der Einsatz für Tiere allmählich salonfähig wurde.

Es gab endlich Gesetze zum Schutz der Tiere, weitere Organisationen wurden gegründet und eine Bewegung wuchs heran, die bis heute Bestand hat.

Absichtserklärungen allein nützen den Tieren wenig. Nur gemeinsames Handeln mit Weitblick und Toleranz führt zum Ziel. Auch Kontinuität ist gefragt, aber sich stets wieder mit neuen Aufgaben auseinandersetzen ist Pflicht. Heute gelten diese Grundsätze umso mehr, als alles schnell und profitabel gehen muss.

Grosse Tierschutzvorhaben sind das eine, ihre seriöse und nachhaltige Umsetzung das andere. Der Zürcher Tierschutz betreibt hierfür eine Geschäftsstelle mit gut ausgebildetem Personal und einer modernen Infrastruktur.

Sie funktioniert als Dreh- und Angelpunkt für Projekte und Aktionen und ist auch ein Kompetenzzentrum. Erfahrung, fundiertes Wissen und die Pflege eines weitreichenden Beziehungsnetzes helfen, unsere Ziele zu erreichen.



--- Ende Artikel / Pressemitteilung 15-Wochen-Regel wird skrupellosen Welpenhandel nicht stoppen ---


Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:
 Zürcher Tierschutz (Firmenporträt)

 Artikel '15-Wochen-Regel wird skrupellosen Welpenhandel nicht stoppen...' auf Swiss-Press.com





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