Aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS sind folgende Änderungen in der laufenden Vernehmlassung zur Tierschutzverordnung und weiteren Verordnungen im Tierschutzbereich speziell zu begrüssen:
Konsequente Umsetzung entscheidend
Viele Änderungsvorschläge gehen in die richtige Richtung. Entscheidend wird für den STS sein, ob die Vorschläge in der Verordnung bleiben und wie konsequent sie formuliert sind. Aus Sicht des STS sind verschiedene Ergänzungen oder Präzisierungen notwendig, um die Wirkung für das Tierwohl sicherzustellen:
STS fordert Totalrevision
Festzuhalten ist, dass viele tierschutzrelevante Bereiche in der aktuellen Revision gar nicht angegangen wurden. Für den Schweizer Tierschutz STS ist es deshalb dringend, dass eine Totalrevision der betroffenen Verordnungen rasch an die Hand genommen wird, um das Wohlergehen der Tiere in menschlicher Obhut zu sichern und weiter zu verbessern.
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Simon Hubacher
Schweizer Tierschutz STS
Leiter Medienstelle
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1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Schweizer Tierschutz STS (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Revision der Tierschutzverordnung: Ein Anfang ist getan - viel Handlungsbedarf b...' auf Swiss-Press.com |
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