Hybridkatzen erfreuen sich in der Schweiz in den letzten Jahren grosser Beliebtheit. Als Hybridkatzen werden Rassen bezeichnet, deren Ursprung in der gezielten Zwangsverpaarung von Hauskatzen mit verschiedenen Wildkatzenarten liegt. Dabei erleidet das Weibchen, das meist eine Hauskatze ist, oft Stress, Schmerzen und Verletzungen, da sich der Wildkater sowohl im Verhalten wie auch in der Körpergrösse stark vom Weibchen unterscheiden kann. Auch bei Schwangerschaft und Geburt kann es zu massiven Komplikationen kommen.
Bengalkatzen am häufigsten
Die häufigste Hybridrasse in der Schweiz ist die Bengalkatze, die aus der Kreuzung der Hauskatze mit einer asiatischen Wildkatzenart hervorging. Allein in den letzten vier Jahren hat sich ihr Bestand in der Schweiz verdoppelt. Aktuell leben in der Schweiz rund 12 500 registrierte Bengalkatzen. Die grosse Nachfrage widerspiegelt sich auch in den Importzahlen, die sich in diesem Zeitraum mehr als vervierfacht haben. 2022 wurden knapp 400 Tiere importiert. Inzwischen gehört die Bengalkatze in der Schweiz zu einer der am häufigsten gehaltenen Rassen.
STS lehnt die Haltung von Hybridkatzen ab
Hybridkatzen werden aus Tierschutzsicht oft unüberlegt wegen ihres exotischen Aussehens angeschafft. Die Halterinnen und Halter informieren sich vorgängig nicht über die spezifischen Bedürfnisse und unterschätzen massiv, wie zeitaufwendig und anspruchsvoll die Haltung ist. Hybridkatzen in der Wohnung ein tiergerechtes Leben zu ermöglichen, ist praktisch unmöglich. Gewährt man ihnen Freilauf kommt es oft zu massiven Konflikten mit Artgenossen; ihr ausgeprägtes Jagdgeschick kann für die einheimische Fauna eine Gefahr darstellen. Aus all diesen Gründen und weil Halterinnen und Halter die oft tierschutzwidrig Zucht dieser Tiere unterstützen, lehnt der Schweizer Tierschutz STS die Haltung von Hybridkatzen ab. Aus Sicht des STS braucht es strengere Auflagen für die Zucht und Haltung von Hybridkatzen. Es müssen praxistaugliche Verfahren entwickelt werden, um den Wildtieranteil eines Tieres rasch und sicher bestimmen zu können. Um diese Forderungen umzusetzen, will der Schweizer Tierschutz STS entsprechende Anpassungen auf Gesetzesebene erreichen.
Rechtslage in der Schweiz
In der Schweiz ist das Verpaaren einer Hauskatze mit einer Wildkatze verboten. Nachkommen der ersten Verpaarung sowie Hybridkatzen, deren Wildkatzenanteil 50 Prozent oder mehr beträgt, gelten nach Tierschutzrecht als Wildtiere. Ihre Haltung ist bewilligungspflichtig und es gelten die gleichen Haltungsvorschriften wie für reine Wildtiere. Bei ausländischen Zuchten, aus der inzwischen viele in der Schweiz lebende Bengalkatzen stammen, sind die Haltungsbedingungen und die Zuchtmethoden oft desaströs. Der Käufer erhält keine verlässlichen Angaben darüber, wie hoch der Wildkatzenanteil seines Tieres ist.
Bengalkatzen in Tierheimen
Wie problematisch der Hybridkatzen-Boom ist, hat auch eine Umfrage bei den Sektionen des Schweizer Tierschutz STS bestätigt. Vor allem Tierheime im städtischen oder grenznahen Raum stellen eine Zunahme von abgegebenen Hybridkatzen fest, in den allermeisten Fällen Bengalkatzen. Die am häufigsten genannten Gründe für die Abgabe sind: Unsauberkeit, Unverträglichkeit, Dominanz und Aggressivität gegenüber Artgenossen, Überforderung der Haltenden sowie ein allgemein zu wildes Verhalten. Die Mehrheit der Sektionen gab an, dass sich die Abgabegründe deutlich von denen anderer Katzen unterscheiden. Die Betreuung von Hybridkatzen ist für die Tierheime mit einem wesentlich höheren Zeitaufwand verbunden als bei anderen Katzen. Sie brauchen viel mehr Beschäftigung, Auslauf und Zuwendung.
Medienkontakt:1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
Schweizer Tierschutz STS (Firmenporträt) | |
Artikel 'Hybridkatzen - Schweizer Tierschutz STS rät von Haltung ab und fordert strengere...' auf Swiss-Press.com |
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