Zurzeit gibt es keine Hinweise, dass Haustiere (Heim- und Nutztiere) eine wesentliche Rolle bei der Übertragung des Coronavirus spielen. Sie stellen nach dem aktuellen Wissensstand keine Infektionsquelle für den Menschen dar. Hunde können/dürfen weiterhin spazieren geführt werden. Befinden sich Haustiere in einem Haushalt, in dem sich an Coronavirus erkrankte Personen aufhalten, gilt es zu beachten: Direkten Tierkontakt möglichst vermeiden, Tierbetreuung durch gesunde Personen, Hunde nur angeleint und kurz ausführen. Hunde und Katzen aus einem Quarantänehaushalt müssen nicht speziell gebadet oder desinfiziert werden.
Futter für Tiere gehört zum Grundbedarf. Fachgeschäfte für Tiernahrung dürfen zurzeit geöffnet bleiben. Ebenfalls gehören Tierarztpraxen als Betriebe im Bereich Gesundheitswesen zur Grundversorgung und müssen nicht geschlossen werden.
Einzelne Tierheime sind für die Oeffentlichkeit geschlossen, d.h. Tieradoptionen und Kennenlern-Termine für Tierheimschützlinge sind nicht möglich. Andere Tierheime erlauben zur Zeit weiterhin Besuche, viele allerdings nur nach vorgängiger Terminvereinbarung für Einzelpersonen, nicht für Gruppen. Hier gilt es, sich telefonisch oder online vor einem geplanten Tierheimbesuch über die geltenden Regeln oder Restriktionen zu informieren.
Der Schweizer Tierschutz STS ist auch in ungewohnten und schwierigen Zeiten erreichbar. Sowohl die Geschäftsstelle in Basel wie auch die Fach- und Beratungsstellen des STS sind - unter Einhaltung der behördlichen Massnahmen und Wahrung der grösstmöglichen Sicherheit für die Mitarbeitenden - weiterhin im Einsatz.
Kontakt:
Medienstelle Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 357 32 04
Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.
| Schweizer Tierschutz STS (Firmenporträt) | |
| Artikel 'Coronavirus - Tiere - Schweizer Tierschutz STS...' auf Swiss-Press.com |
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