Abschüsse des Wolfes, auch von Jungtieren und auch in Schutzgebieten, sollen möglich sein. Und das Gesetz erlaubt es dem Bund künftig, ohne Konsultation von Parlament oder Stimmvolk, weitere geschützte Tierarten - z.B. Luchs und Biber - zur Bestandesregulierung zum Abschuss freizugeben. Die tierquälerische Baujagd bleibt erlaubt, Treibjagden werden nicht beschränkt.
Ein Gesetz, das das Dezimieren oder gar Ausrotten geschützter Tierarten zulässt, einfach nur, weil die Tiere da sind und als Schädlinge betrachtet werden, widerspricht jeglichem Tierschutzgedanken und bedeutet einen massiven Rückschritt im Tier- und Artenschutz. Für den Schweizer Tierschutz STS ist das inakzeptabel. Diese Vorlage mag man Jagdgesetz nennen, mit einem Gesetz über den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel hat sie nichts mehr gemein. Der STS ruft schon heute Bürgerinnen und Bürger zur Unterzeichnung des Referendums auf, das voraussichtlich am 8. Oktober startet.
Kontakt:
Medienstelle Schweizer Tierschutz STS
Telefon 079 357 32 04
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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Artikel 'Revision Jagdgesetz / Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS...' auf Swiss-Press.com |
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